Da uns das Wohl unserer Patienten/Patientinnen und die damit im Zusammenhang stehende zeitnahe und lückenlose Terminvergabe am Herzen liegen, würden wir Sie aus aktuellem Anlass wegen zunehmend nicht wahrgenommener und nicht abgesagter Termine über folgendes in Kenntnis setzen:
Wir bitten Sie ihre Termine eine Woche vorher aktiv zu bestätigen – am Besten per Mail. Sonst ist es sehr wahrscheinlich möglich, dass wir ihren Termin an andere wartende Patienten/innen vergeben und Sie zeitgleich nicht behandeln können.
Sollten Sie mit uns einen Termin für eine aufwändige Untersuchung vereinbart haben, würden wir Sie höflichst darum bitten, bei einer Verhinderung Ihrerseits dies uns so früh wie immer möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin anzuzeigen. Bei einer geplanten Operation sollte die Absage ohne Angabe von schwerwiegenden Gründen 14 Tage im Voraus erfolgen.
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass es bei einem Nichtwahrnehmen eines Termins unter Nichteinhaltung der genannten Fristen Vergütungsansprüche unsererseits im Sinne des §§ 611, 612, 615 und 630a BGB geben kann.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam.